Abwasserbeitrag
Ansprechperson
Daniela Bauser
Zimmer 2.09
Telefon: 07571 / 106 -149
E-Mail: bauser@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Die Stadt Sigmaringen erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Dieser richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (AbwS). Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeiträgen erhoben.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt zur Bebauung anstehen. Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen. Maßstab für die Beitragsfestsetzung ist die zulässige Geschossfläche.
Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Teilbeiträge je m² zulässige Geschossfläche
1. für den öffentlichen Abwasserkanal: 4,06 EUR
2. für das Klärwerk: 2,66 EUR
Formulare
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über bereits bezahlte Erschließungskosten. Für die Auskunft wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben.