Anmeldung Wohnsitz

Bürgerbüro

Stadtverwaltung Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen

Telefon: 07571 / 106 -222
E-Mail: buergerbuero@sigmaringen.de

Ansprechperson Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mo. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mi. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Do. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr - 16.00 Uhr
Sa. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

  • Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz).
  • Wohnung im Sinne des § 20 Bundesmeldegesetz ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
  • Eine Anmeldung beim Bürgerbüro ist vorzunehmen, wenn der Einzug in eine Wohnung in Sigmaringen erfolgt. Mit der Anmeldung bei einer Mietwohnung ist die Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen:
    • Wohnungsnehmer (Mieter): Wenn Sie umziehen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.
    • Wohnungsgeber (Vermieter): Sie müssen Ihrer Mieterin / Ihrem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.
    • Wohnungsgeber kann auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein, zum Beispiel Hausverwaltungen.
    • Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder nur gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.Die Anschrift im Personalausweis und Reisepass muss bei dieser Gelegenheit aktualisiert werden (kostenlos).
    • Studenten melden sich in der Stadt/Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, an dem Sie sich die meiste Zeit des Jahres aufhalten/wohnen. Bei einer Anmeldung nur mit Nebenwohnsitz fällt eine Zweitwohnungssteuer an.
    • Studenten die sich das erste Mal in Sigmaringen mit dem Hauptwohnsitz anmelden, erhalten ein einmaliges Begrüßungspaket.

Voraussetzungen