Architekten-/Bauherren-Informationen

Ansprechpersonen

Katrin Oehler
Zimmer 3.17
Telefon: 07571 / 106 -137
E-Mail: k.oehler@sigmaringen.de

Katrin Heinzelmann
Zimmer 3.17
Telefon: 07571 / 106 -492
E-Mail: heinzelmann@sigmaringen.de

Christine Unger
Zimmer 3.05
Telefon: 07571 / 106 -366
E-Mail: unger@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Su­chen Sie nach ge­eig­ne­ten Hil­fe­stel­lun­gen, um sich den Traum vom Ei­gen­heim ver­wirk­li­chen zu kön­nen? Wer bauen will, braucht dazu grundsätzlich einen Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen. Die Baurechtsbehörde wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Dies setzt voraus, dass bei Antragstellung alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Bitte bedenken Sie, dass jeder Bauantrag auf seine individuellen Besonderheiten hin überprüft werden muss.

Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Er wird Ihnen helfen, das Verwaltungsverfahren vorzubereiten, um eine kurzfristige und vor allem rechtssichere Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten.

Sofern Vorhaben nicht nach § 50 Landesbauordnung (insb. Anhang zu § 50 LBO) verfahrensfrei sind, kommen folgende Verfahrensarten in Betracht: Übersicht Verfahrensarten
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Formulare zu den vorgenannten Verfahrensarten sowie weitere Formulare, die im Rahmen eines Verfahrens gegebenenfalls notwendig sind.

1. Baugenehmigungsverfahren

2. Kenntnisgabeverfahren

3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

4. Bauvoranfrage

5. Abweichungen, Aussnahmen, Befreiungen, Zulassungen

6. Baustatistik

7. EWärmeG / GEG