Auskunft aus dem Gewerberegister

Ansprechperson

Anna Wacher
Zimmer E.01
Telefon: 07571 / 106 -114
E-Mail: wacher@sigmaringen.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo. – Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo., Do. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.

Eine einfache Gewerberegisterauskunft erhalten Sie ohne Angabe von Gründen. Diese Auskunft umfasst den Namen des jeweiligen Gewerbetreibenden, die angezeigte Betriebsanschrift und die Tätigkeit.

Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft erhalten Sie Auskünfte über weitere Daten (Privatanschrift, Anmeldedatum etc.). Hierfür müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Vollstreckungstitel, Vertragskopie, Rechnung).

Gebühren