Bauaufsicht

Ansprechperson

Steffen Vopper
Zimmer 3.10
Telefon: 07571 / 106 -151
E-Mail: vopper@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Gemäß Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sind die/der  

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung und
  • Abbruch

von baulicher Anlagen genehmigungspflichtig.

Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, wenn das Kenntnisgabeverfahren Anwendung findet(§ 51 LBO) oder das Vorhaben verfahrensfrei ist (§ 50 LBO).

Handelt es sich jedoch um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben, so ist ein Bauantrag bei der Baurechtsbehörde einzureichen und die Baugenehmigung abzuwarten.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik Architekten-/Bauherren-Informationen.