Bauaufsicht
Ansprechperson
Steffen Vopper
Zimmer 3.10
Telefon: 07571 / 106 -151
E-Mail: vopper@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Gemäß Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sind die/der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung und
- Abbruch
von baulicher Anlagen genehmigungspflichtig.
Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, wenn das Kenntnisgabeverfahren Anwendung findet(§ 51 LBO) oder das Vorhaben verfahrensfrei ist (§ 50 LBO).
Handelt es sich jedoch um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben, so ist ein Bauantrag bei der Baurechtsbehörde einzureichen und die Baugenehmigung abzuwarten.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik Architekten-/Bauherren-Informationen.