Ehefähigkeitszeugnis
Ansprechpersonen
Fachbereich Standesamt
E-Mail: standesamt@sigmaringen.de
Ramona Viola
Leitung Fachbereich Standesamt
Zimmer 1.02
Telefon: 07571 / 106 -483
E-Mail: viola@sigmaringen.de
Claudia Friedrich
Zimmer 1.02
Telefon: 07571 / 106 -486
E-Mail: friedrich@sigmaringen.de
Elke Schmid-Malter
Zimmer 1.03
Telefon: 07571 / 106 -123
E-Mail: e.schmid-malter@sigmaringen.de
Manuela Stengele
Zimmer 1.02
Telefon: 07571 / 106 -486
E-Mail: stengele@sigmaringen.de
Georg Weißhaupt
Zimmer 1.04
Telefon: 07571 / 106 -122
E-Mail: weisshaupt@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland schließen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, welche Papiere Sie dafür benötigen. Auskünfte erteilen Ihnen das ausländische Standesamt sowie die Deutsche Botschaft im betreffenden Land.
Manche Staaten verlangen von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Zur Ausstellung dieses Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Eheschließende seinen Wohnsitz hat.
Wenn Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben, dann lassen Sie Ihre ausländische Eheurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen und mit einer Apostille versehen oder evtl. durch die Deutsche Botschaft legalisieren. Dies kann zur Anerkennung der Papiere für den deutschen Rechtsbereich notwendig sein.
Über namensrechtliche Erklärungsmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.