Nach § 15 der Abwassersatzung der Stadt Sigmaringen (AbwS) bedürfen
- die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung;
- die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung
- der schriftlichen Genehmigung des Abwasserwerks.
Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens hat der Antragsteller neben dem Entwässerungsantrag alle zur Genehmigung erforderlichen Planunterlagen 2-fach einzureichen.
Das sind mindestens:
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.;
- Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;
- Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefälleverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull).
Die Gebühr bemisst sich nach dem Umfang der baulichen Maßnahme und bewegt sich zwischen 25 EUR und max. 250 EUR.