Entwässerungsgenehmigung

Ansprechpersonen

Artur Löffler
Zimmer 3.02
Telefon: 07571 / 106 -150
E-Mail: loeffler@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Nach § 15 der Abwassersatzung der Stadt Sigmaringen (AbwS) bedürfen

  • die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung;
  • die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung
  • der schriftlichen Genehmigung des Abwasserwerks.

Im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens hat der Antragsteller neben dem Entwässerungsantrag alle zur Genehmigung erforderlichen Planunterlagen 2-fach einzureichen.

Voraussetzungen

Gebühren