Erschließung
Ansprechperson
Daniela Bauser
Zimmer 2.09
Telefon: 07571 / 106 -149
E-Mail: bauser@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Unter der Erschließung eines Grundstücks versteht man allgemein die für die Bebaubarkeit eines Grundstücks erforderlichen Einrichtungen wie Straße, Kanalisation und Wasserversorgung.
Für diese Einrichtungen werden für jedes Grundstück einmalige Beiträge erhoben. Diese gliedern sich in den Erschließungsbeitrag für die Straße, die Abwasserteilbeiträge für den Kanal und die Kläranlage sowie den Wasserversorgungsbeitrag.
Rechtsgrundlagen hierfür sind das Kommunalabgabengesetz sowie die örtlichen Satzungen. Von der öffentlichen Erschließung über Beiträge bis zur Grundstücksgrenze sind die Anschlüsse für die Strom- und Gasversorgung sowie die Anschlüsse auf dem Grundstück selbst nicht erfasst.
Wir empfehlen Bauwilligen oder Kaufinteressenten sich bereits im Vorfeld über gezahlte bzw. noch ausstehende Beiträge zu erkundigen.