Flächennutzungsplan

Ansprechperson

Alexander Rohe
Zimmer 3.04
Telefon: 07571 / 106 -142
E-Mail: rohe@sigmaringen.de

Oliver Gölz
Zimmer: 3.01
Telefon: 07571 / 106 -141
E-Mail: goelz@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Im Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan trifft die Stadt grundlegende Aussagen über die geplanten Nutzungen des gesamten Gemeindegebietes.

Der Flächennutzungsplan ist aus dem Regionalplan zu entwickeln und hat einen zeitlichen Planungshorizont von ca. 15 Jahren. Er entfaltet gegenüber Privaten keine Rechtswirkung und ist nur für Behörden und Träger öffentlicher Belange verbindlich. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne entwickelt.

Die Bauverwaltung/Stadtplanung ist für die Durchführung des Flächennutzungsplanverfahrens der Stadt und des Gemeindeverwaltungsverbandes zuständig.

Flächennutzungsplan Gemeindeverwaltungsverband Sigmaringen

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Gemeinden mit Ortsteilen:

  • Beuron mit den Ortsteilen Hausen i.T., Thiergarten und Neidingen
  • Bingen mit den Ortsteilen Hochberg, Hitzkofen und Hornstein
  • Inzigkofen mit den Ortsteilen Vilsingen, Engelswies und Dietfurt
  • Krauchenwies mit den Ortsteilen Ablach, Bittelschieß, Göggingen, Hausen a.A. und
    Ettisweiler
  • Sigmaringen mit den Ortsteilen Laiz, Gutenstein, Jungnau, Unter- und Oberschmeien
  • Sigmaringendorf einschl. Laucherthal

Der Flächennutzungsplan von Sigmaringen wurde am 25. August 2005 öffentlich bekanntgemacht.