Führungszeugnis

Bürgerbüro

Stadtverwaltung Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen

Telefon: 07571 / 106 -222
E-Mail: buergerbuero@sigmaringen.de

Ansprechperson Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mo. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mi. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Do. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr - 16.00 Uhr
Sa. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

Es gibt grundsätzlich unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:

  • Einfaches Führungszeugnis
  • Erweitertes Führungszeugnis

Weiterhin unterscheiden sich die Führungszeugnisse zusätzlich nach dem Verwendungszweck.

  • das „Privatführungszeugnis“ (für private Zwecke)
  • das „Behördenführungszeugnis“ (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

Ein "erweitertes Führungszeugnis" wird nach § 30a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Hinweis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Vorgehen

  • Den Antrag müssen Sie persönlich bei einem Bürgerbüro stellen. Sie können Ihr Führungszeugnis auch über ein Online‐Portal direkt beim Bundesamt für Justiz bestellen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
  • Das Führungszeugnis erhält jede Person ab 14 Jahren. Den Antrag können die Minderjährigen auch ohne gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern, Sorgeberechtigte) stellen. Umgekehrt können aber auch die gesetzlichen Vertreter für Minderjährige (bis 18 Jahren) den Antrag stellen. In diesem Fall müssen sie ihren Pass oder Personalausweis mitbringen und gegebenenfalls einen Betreuungsnachweis.
  • Bitte beachten Sie, dass bei volljährigen Personen keine Bevollmächtigung einer anderen Person möglich ist.
  • Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.
  • Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses bei Ihnen vorliegen
  • zusätzlich bei einem Behörden‐Führungszeugnis: Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck

Weitere Informationen


Gebühr