Rundfunkgebührenbefreiung
Ansprechperson
Lara Veeser
Zimmer E.01
Telefon: 07571 / 106 -115
E-Mail: veeser@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen. Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Grundsicherung
- Empfänger von Arbeitslosengeld II
- Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Ausbildungsförderung BaföG
- Schwerbehinderte Menschen „RF – Merkzeichen
- Empfänger von Hilfe zur Pflege
- Empfänger von Pflegezulagen
Dem Antrag muss der aktuelle Leistungsbescheid/Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden.