Rundfunkgebührenbefreiung

Ansprechperson

Lara Veeser
Zimmer E.01
Telefon: 07571 / 106 -115
E-Mail: veeser@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen. Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört:

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Ausbildungsförderung BaföG
  • Schwerbehinderte Menschen „RF – Merkzeichen
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege
  • Empfänger von Pflegezulagen

Dem Antrag muss der aktuelle Leistungsbescheid/Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden.