Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Ansprechperson

Nelly Braun
Zimmer E.07
Telefon: 07571 / 106 -220
E-Mail: n.braun@sigmaringen.de

Norbert Stärk
Zimmer E.02
Telefon: 07571 / 106 -113
E-Mail: staerk@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wer gewerbsmäßig in seinen Geschäftsräumen Personen zur Schau stellt (oder seine Geschäftsräume hierfür zur Verfügung stellt), braucht eine Erlaubnis nach § 33a GewO. Hierunter fallen insbesondere geschlechtsbezogene Schaustellungen von Personen (z.B. GoGo-Girls, Striptease, Männer-Strip).

Die Erlaubnis kann sowohl für einzelne Veranstaltungen als auch als Dauererlaubnis erteilt werden. Der Antrag ist rechtzeitig vor der (ersten) Veranstaltung schriftlich einzureichen.

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.

Unterlagen

Gebühren