Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung
Ansprechperson
Nelly Braun
Zimmer E.07
Telefon: 07571 / 106 -220
E-Mail: n.braun@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Wer Spielgeräte und Automaten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen möchte, braucht dazu eine allgemeine Automatenaufstellererlaubnis (§ 33c Abs. 1 Gewerbeordnung). Mit dieser Erlaubnis dürfen jedoch nur solche Gewinnspielgeräte aufgestellt werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind.
Gewinnspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Stadt Sigmaringen als zuständige Behörde bestätigt hat, dass der Aufstellungsort im Sinne der Spielverordnung geeignet ist (§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung).
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.