Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellung

Ansprechperson

Nelly Braun
Zimmer E.07
Telefon: 07571 / 106 -220
E-Mail: n.braun@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wer Spielgeräte und Automaten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen möchte, braucht dazu eine allgemeine Automatenaufstellererlaubnis (§ 33c Abs. 1 Gewerbeordnung). Mit dieser Erlaubnis dürfen jedoch nur solche Gewinnspielgeräte aufgestellt werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind.

Gewinnspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Stadt Sigmaringen als zuständige Behörde bestätigt hat, dass der Aufstellungsort im Sinne der Spielverordnung geeignet ist (§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung).

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.

Unterlagen

Gebühren