Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ansprechperson
Stefanie Lauffer
Aufgabenbereiche: Leitung Stadtkasse
Zimmer: 2.14
Telefon: 07571 / 106 -119
E-Mail: lauffer@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Es ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer, Grundsteuer usw., bestehen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird benötigt für Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge usw.
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.