Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ansprechperson

Stefanie Lauffer
Aufgabenbereiche: Leitung Stadtkasse
Zimmer: 2.14
Telefon: 07571 / 106 -119
E-Mail: lauffer@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Es ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer, Grundsteuer usw., bestehen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird benötigt für Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge usw.

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.

Gebühren