Wanderlager, Anzeige

Ansprechperson

Anna Wacher
Zimmer E.01
Telefon: 07571 / 106 -114
E-Mail: wacher@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ein Wanderlager betreibt, wer außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (z.B. in Räumen einer Gaststätte, in einem Kraftwagen oder auch bei sogenannten Kaffeefahrten) vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreibt bzw. Warenbestellungen entgegennimmt.

Gemäß § 56a Gewerbeordnung (GewO) ist ein Wanderlager zwei Wochen vor Beginn bei der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen.

Wer ein Wanderlager betreibt, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Auf die Veranstaltung eines Wanderlagers soll durch die öffentliche Ankündigung hingewiesen werden. Die Ankündigung hat zu enthalten:

  • den Ort und die Zeit der Veranstaltung,
  • den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
  • den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen.

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.

Gebühren