Wohnungsgeberbestätigung

Bürgerbüro

Stadtverwaltung Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen

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Ansprechperson Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mo. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mi. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Do. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr - 16.00 Uhr
Sa. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Am 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten und hat das bisherige Meldegesetz von Baden-Württemberg abgelöst.

Neben zahlreichen Änderungen und Neuerungen ist mit § 19 BMG wieder die im Jahr 2002 abgeschaffte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland) eingeführt worden.

Es muss daher jetzt bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Scheinanmeldungen sollen dadurch wirksamer verhindert werden.