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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum schreibt das Jahresprogramm zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) jährlich neu aus. Grundlage der Ausschreibung ist die neue ELR-Richtlinie, die zum 01.01.2008 in Kraft trat. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum verfolgt die Landesregierung die Zielsetzung, in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. |
Förderung und Förderungsbereiche
Das ELR ist das Instrument zur Förderung der Dorfentwicklung in Baden-Württemberg. Die novellierte ELR-Richtlinie konzentriert die Förderung auf die innerörtliche Entwicklung. Damit sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Landschaftsverbrauch im Außenbereich gebremst werden. Darüber hinaus wird die ökologische Komponente des ELR gestärkt. Für die Teilorte Laiz, Jungnau, Gutenstein, Ober- und Unterschmeien kann eine Förderung grundsätzlich in allen Förderbereichen (s. Förderschwerpunkte) erfolgen. Für die Kernstadt Sigmaringen ist aufgrund der bestehenden städtebaulichen Sanierungsgebiete eine Förderung über das ELR nur im Bereich Arbeiten möglich. Vorhaben innerhalb des abgegrenzten Sanierungsgebietes werden nicht gefördert. |
Förderschwerpunkte
Die Förderung von Investitionen wird auf folgende Schwerpunkte konzentriert:
|
Ihr(e) Ansprechpartner
| Name, Vorname | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Spindler, Ulrike | Rathaus, 2.03 | 07571/106-132 |

