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Kommunales Wohnbauförderprogramm der Stadt Sigmaringen
Die Stadt Sigmaringen fördert den Bau von Eigenheimen für Familien mit Kindern. Ziel der städtischen Förderung ist es, diesen Familien die Anschaffung von Wohneigentum zu erleichtern. |
Geförderter Personenkreis
Gefördert werden Familien ab einem im Haushalt lebenden Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EstG. Für auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende gilt dies entsprechend. Der Antragsteller und der Ehegatte können den städtischen Zuschuss nur einmal in Anspruch nehmen. |
Förderfähige Vorhaben
Die Förderung gilt für die Gesamtgemeinde Sigmaringen (Kernstadt mit Ortsteile) zum Erwerb eines städtischen Bauplatzes. Bei Erwerb eines Miteigentumanteils wird der Zuschuss anteilig gewährt. |
Art und Höhe der Förderung
Die Stadt Sigmaringen gewährt pro im Haushalt lebenden Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EstG einen Zuschuss in Höhe von 3.000 €, max. jedoch 10.000 € pro Förderfall. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Kinderzahl ist das Datum des notariellen Kaufvertrages. Der Zuschuss wird mit der Kaufpreisforderung aufgerechnet. |
Sonstige Bedingungen
|
Ihr(e) Ansprechpartner
| Name, Vorname | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Mittelberger, Erwin | Rathaus, 2.07 | 07571/106-135 |

