Kommunales Wohnbauförderprogramm der Stadt Sigmaringen

Die Stadt Sigmaringen fördert den Bau von Eigenheimen für Familien mit Kindern.

Ziel der städtischen Förderung ist es, diesen Familien die Anschaffung von Wohneigentum zu erleichtern.

Geförderter Personenkreis

Gefördert werden Familien ab einem im Haushalt lebenden Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EstG. Für auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende gilt dies entsprechend. Der Antragsteller und der Ehegatte können den städtischen Zuschuss nur einmal in Anspruch nehmen.

Förderfähige Vorhaben

Die Förderung gilt für die Gesamtgemeinde Sigmaringen (Kernstadt mit Ortsteile) zum Erwerb eines städtischen Bauplatzes. Bei Erwerb eines Miteigentumanteils wird der Zuschuss anteilig gewährt.

Art und Höhe der Förderung

Die Stadt Sigmaringen gewährt pro im Haushalt lebenden Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EstG einen Zuschuss in Höhe von 3.000 €, max. jedoch 10.000 € pro Förderfall. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Kinderzahl ist das Datum des notariellen Kaufvertrages. Der Zuschuss wird mit der Kaufpreisforderung aufgerechnet.

Sonstige Bedingungen

  • Das Wohngebäude ist innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertragsabschluss bzw. Bereitstellung der Roherschließungsleistungen bezugsreif fertig zustellen.
  • Der Zuschuss ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stadt Sigmaringen zurückzuzahlen, wenn die Baumaßnahme nicht fristgerecht zu Ende geführt oder das Objekt innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertragsdatum verkauft oder der Zwangsverwaltung unterworfen wird oder mindestens ein Familienmitglied nicht mind. 5 Jahre mit Hauptwohnsitz im erstellten Gebäude wohnt.
  • Hinsichtlich der Begriffsdefinition „auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften“ wird auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.11.1992 verwiesen, wonach neben der bloßen Wohngemeinschaft eine gegenseitige Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft dieser Personen vorliegen muss.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

 

Ihr(e) Ansprechpartner

Name, VornameZimmerTelefonE-Mail
Mittelberger, ErwinRathaus, 2.0707571/106-135