Abbruch von Gebäuden

Beschreibung

Der Abbruch von Gebäuden ist nach den Vorschriften der Landesbauordnung Baden-Württemberg im Kenntnisgabeverfahren der Bauverwaltung/Baurecht anzuzeigen. 

Es kann jedoch auch das Baugenehmigungsverfahren gewählt werden.

Formular:

Antrag auf Abbruch im Kenntnisgabeverfahren

 

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-1443.05

zurück