Reisepass
Beschreibung
Für Reisen in das außereuropäische Ausland sowie in die meisten osteuropäischen Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes darf nur im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
Zweitpässe werden nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 6 Jahre.
Für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird der Reisepass für 6 Jahre ausgestellt und für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird der Reisepass für 10 Jahre ausgestellt.
Verloren gegangene Ausweisdokumente müssen gemeldet werden. Das Widerauffinden ist ebenfalls unverzüglich zu melden.
Die Bearbeitungszeit liegt bei rund drei bis vier Wochen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.
Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Reisepasses Ihren alten Reisepass – wenn vorhanden - vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle entwertet oder vernichtet wird. Mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie sich dabei vertreten lassen.
Wenn Sie noch etwas mehr als 72 Stunden vor der Reise Zeit haben, aber noch dringend einen Pass benötigen, gibt es die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen.
Für "Vielreisende" gibt es die Möglichkeit einen 48-Seitenpass zu beantragen. Der 48-Seitenpass kann ebenfalls im Express-Verfahren beantragt werden.
Bei Beantragung des Passes ist Ihre eigenständige Unterschrift notwendig, zudem wird eine Identitätsprüfung vorgenommen. Aus diesem Grund ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Zudem benötigen wir folgende Unterlagen:
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit (Größe: 45x35mm); näheres siehe Fotomustertafel
- Geburtsurkunde sofern bisher noch kein Personalausweis/Reisepass vorhanden
- bei unter 18-jährigen benötigen wir die Unterschriften der Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur 1 Erziehungsberechtigten
- Spätaussiedler müssen ihren Vertriebenenausweis oder ihre Einbürgerungsurkunde vorlegen
Seit 01. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Die bordeauxfarbenen maschinenlesbaren deutschen Reisepässe (Europapässe) erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programmes.
Ab dem 01. November 2007 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken zwingend erforderlich!
Die Einwohner des Stadtteils Laiz können ihren neuen Reisepass auch in der Ortschaftsverwaltung Laiz beantragen.
Gebühren:
Reisepass unter 24 Jahren 37,50 Euro
Reisepass über 24 Jahren 59,- Euro
48-Seiten-Reisepass unter 24 Jahren 59,50 Euro
48-Seiten-Reisepass über 24 Jahren 81,- Euro
Expressreisepass unter 24 Jahren 69,50 Euro
Expressreisepass über 24 Jahren 91,00 Euro
48-Seiten-Expresspass unter 24 Jahren 91,50 Euro
48-Seiten-Expresspass über 24 Jahren 113,- Euro
Ansprechpartner
| Name, Vorname | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Nehrenheim, Anita | 07571/106-222 | E.05 | |
| Bantle, Ulrich | 07571/74902-11 | OV Laiz | |
| Bücheler, Inge | 07571/106-222 | E.05 | |
| Geertz, Stefanie | 07571/106-222 | E.05 | |
| Krall, Renate | 07571/106-222 | E.05 | |
| Metzger, Claudia | 07571/106-169 oder 222 | 1.17 oder E.05 | |
| Wentz, Martina | 07571/106-222 | E.05 |

