Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Beschreibung

Überwiegend ist ein „Auszug aus dem Gewerbezentralregister“ zur Beantragung von gewerblichen Erlaubnissen erforderlich.

Bei juristischen Personen ist bei Beantragung des Gewerbezentralregisterauszugs der Handelsregisterauszug erforderlich.

Gebühr 13,- EUR

Antrag Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt
EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.
 

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-222E.05
07571/74902-11OV Laiz
07571/106-222E.05
07571/106-222E.05
07571/106-222E.05
07571/106-169 oder 2221.17 oder E.05
07571/106-222E.05

zurück