Blindenhilfe

Beschreibung

Blinde Menschen sind im Alltag besonders benachteiligt. Durch ihre Behinderung entsteht ihnen ein vielfältiger materieller Mehraufwand. Zum Ausgleich ist sowohl im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) als auch in den jeweiligen Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer die Gewährung von Blindenhilfe vorgesehen.

Nach Auflösung der Landeswohlfahrstverbände zum 01.01.2005 ist u.a. die Aufgabe der Blindenhilfe auf die Stadt- und Landkreise übergegangen. Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe sowie weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie daher direkt beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Soziales, oder im Internet unter www.landkreis-sigmaringen.de.

 

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-115E.01

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