EU-Dienstleistungsrichtlinie
Beschreibung
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat die Europäische Union 2006 ihre Mitgliedsstaaten aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die notwendig sind, um den Zielsetzungen der Richtlinie bis Ende 2009 nachzukommen. Durch die Richtlinie soll der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft deutlich vereinfacht und erleichtert werden. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll es den Dienstleistungserbringern leichter machen, Unternehmen anzusiedeln und (auch) grenzüberschreitende Dienstleistungen aufzunehmen und auszuüben.
Zentrale Inhalte der Richtlinie sind:
- Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner (Art. 6 DL-RL)
- Vollständige elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 8 DL-RL)
- Normenprüfung (Art. 5 DL-RL)
- Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung der vom deutschen Gesetzgeber zu regelnden Fristen für Genehmigungsverfahren (Art. 13 Abs. 4 DL-RL)
- Vorschriften der europäischen Amtshilfe (Art. 28 ff DL-RL) aller Genehmigungsbehörden in einem europäischen Behördennetz (Art. 32 DL-RL) auf Basis einer europaweiten Datenbank - Internal Market Information System (IMI, Art. 34 DL-RL)
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Internetseite www.dienstleistungsrichtlinie.de oder unter www.service-bw.de.
Antragsverfahren:
Durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie stehen den Dienstleistungserbringern nun künftig drei verschiedene Möglichkeiten der Antragstellung zur Verfügung, so fern für die beabsichtigte Dienstleistung ein gesetzliches Antragsverfahren vorgeschrieben ist.
Schriftliche Antragsstellung in Papierform:
Es können weiterhin alle Anträge und benötigten Unterlagen direkt bei der zuständigen Stelle in Papierform eingereicht werden.
Einheitlicher Ansprechpartner:
Über einen einheitlichen Ansprechpartner können Dienstleistungserbringer alle Informationen einholen und alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit notwendig sind. Der einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn gewollt, die Funktion eines Verfahrenslotsen.
Eine Kontaktaufnahme über den einheitlichen Ansprechpartner erfolgt über die Seite von www.service-bw.de.
Virtuelle Poststelle:
Künftig besteht auch die Möglichkeit über eine virtuelle Poststelle direkt mit der jeweils zuständigen Behörde in Kontakt zu treten und Verfahren in digitaler Form abzuwickeln.
Die virtuelle Poststelle der Stadt Sigmaringen erreichen Sie unter https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/sigmaringen/e-komm/pool/vpsweb/anfrage-vpsweb/index.
Nutzungsbedingungen Virtuelle Poststelle der Stadt Sigmaringen
Benutzerhandbuch Virtuelle Poststelle
Ansprechpartner
| Name, Vorname | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Mann, Markus | 07571/106-161 | 1.17 | |
| Lehn, Helga | 07571/106-108 | 1.09 | |
| Stärk, Norbert | 07571/106-113 | E.02 |

