Erschliessung
Beschreibung
Unter der Erschließung eines Grundstücks versteht man allgemein die für die Bebaubarkeit eines Grundstücks erforderlichen Einrichtungen wie Straße, Kanalisation und Wasserversorgung. Für diese Einrichtungen werden für jedes Grundstück einmalige Beiträge erhoben. Diese gliedern sich in den Erschließungsbeitrag für die Straße, die Abwasserteilbeiträge für den Kanal und die Kläranlage sowie den Wasserversorungsbeitrag.Rechtsgrundlagen hierfür sind das Kommunalabgabengesetz sowie die örtlichen Satzungen. Von der öffentlichen Erschließung über Beiträge bis zur Grundstücksgrenze sind die Anschlüsse für die Strom- und Gasversorgung sowie die Anschlüsse auf dem Grundstück selbst nicht erfasst. Wir empfehlen Bauwilligen oder Kaufinteressenten sich bereits im Vorfeld über gezahlte bzw. noch ausstehende Beiträge zu erkundigen. Den Antrag auf Auskunft über bereits gezahlte Erschließungskosten haben wir hier für Sie hinterlegt. |
Ansprechpartner
| Name, Vorname | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Mittelberger, Erwin | 07571/106-135 | 2.07 | |
| Reck, Christine | 07571/106-174 | 2.09 |

