Gesplittete Abwassergebühr

Beschreibung

Die Kommunen betreiben die Abwasserbeseitigung in ihren Gemeindegebieten als öffentliche Einrichtungen. Für den Betrieb der Abwasserentsorgung fallen Kosten im Bereich der Kläranlagen, aber auch der Ableitung d. h. Kanalisation und der Regenwasserbehandlung an. Die Kosten für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung wurden bisher in einem Betrag als Abwassergebühr erhoben und nach den verbrauchten Frischwassermengen den Kunden in Rechnung gestellt.

Am 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Gebührenberechnung nach dem Frischwasserverbrauch nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen wurden verpflichtet, die Abwassergebühren nach den tatsächlich anfallenden Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteilen neu zu berechnen.

Aufteilung in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr

Die bisher einheitliche Abwassergebühr wird in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
 
Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers ab und berechnet sich wie bisher aus der verbrauchten Frischwassermenge in Euro je Kubikmeter.
 
Die Niederschlagswassergebühr beinhaltet die Kosten für die Niederschlagswasser-beseitigung und deckt die Kosten für die Ableitung, die Behandlung und die Reinigung des Niederschlagswassers ab. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe und der Versiegelungsart der befestigten und überbauten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Sie wird in Euro je Quadratmeter erhoben.
 

Eigentümerbeteiligung

Anfang Juli wurden an nahezu 5.000 Grundstückseigentümer Erhebungsunterlagen zu den bebauten und befestigten Flächen mit Plan und Luftbild des jeweiligen Grundstücks versendet.  
 
Die Rücklaufquote der Unterlagen war mit über 90% sehr erfreulich. Die gemeldeten versiegelten und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Flächen im gesamten Stadtgebiet betragen ca. 1.521.000 m². Diese Fläche wurde der Gebührenkalkulation zugrunde gelegt.
 
Der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen hat in seiner Sitzung am 26.10.2011 die neuen Gebührensätze beschlossen. Die endgültige Abrechnung "Abwasser" für das Jahr 2010 wurde auf Basis der Flächenauswertung sowie der neuen Gebührensätze Ende November 2011 verschickt.
 
 
Schmutzwassergebühr   2,21 EUR / m³
Niederschlagswassergebühr   0,52 EUR / m²

Neue Gebührensätze rückwirkend ab 01.01.2010

 
 
Weitere Informationen zum Download:

Ansprechpartner

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07571/106-1742.09

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