Geburten
Beschreibung
Von der Geburt Ihres Kindes wird das Standesamt vom Kreiskrankenhaus Sigmaringen schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Bei einer Hausgeburt ist die Anzeige innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt nachzuholen. Dazu sollten Sie unbedingt die von einer Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung vorlegen.
Erforderliche Unterlagen:
Verheiratete Eltern:
- Stammbuch der Familie oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch.
Nicht verheiratete Eltern:
- Mutter war noch nie verheiratet: Geburtsurkunde / begl.Abschrift aus dem Geburtenregister
- Mutter war schon einmal verheiratet: beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
- Vaterschaft bereits anerkannt: Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung sowie die Zustimmungserklärung der Mutter und die Geburtsurkunde des Vaters.
- Ist die Vaterschaft noch nicht anerkannt, kann dies auch nach der Geburt beim Standesamt oder dem Jugendamt erfolgen.
- Beide Eltern haben das Sorgerecht: gemeinsame Sorgerechtserklärung (abgegeben beim Jugendamt)
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde:
- Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche durch einen beeidigten Übersetzer
- Reisepässe beider Elternteile
Die Geburtsanzeige ist gebührenfrei
Die Erstellung einer Geburts- bzw. Abstammungsurkunde kostet 12.-- €
Ansprechpartner
| Name, Vorname | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Obert, Sylvia | 07571/106-122 | 1.03 |

