Gutachterausschuss
Beschreibung
Wenn Sie den Wert Ihres Grundstückes oder Ihres Gebäudes festgestellt haben wollen (z.B. wegen Verkaufs), können Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einen Antrag auf ein Verkehrswertgutachten stellen. Antragsberechtigung
VerfahrenDer Antrag wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht. Danach werden alle Daten erhoben, die für die Feststellung des Bewertungsobjektes wertbestimmend sind. Über den Verkehrswert beschließt der Gutachterausschuss, der sich aus mindestens 3 Gutachtern zusammensetzt, in nichtöffentlicher Sitzung. Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind insbesondere von Bedeutung:
Das Verkehrswertgutachten wird schriftlich erstattet. Eine Abschrift ist den weiteren Eigentümern zu übersenden, auch wenn diese keinen Wertermittlungsantrag gestellt haben. Voraussichtliche Sitzungstermine des Gutachterausschusses14. Mai 2012 23. Juli 2012 08. Oktober 2012 17. Dezember 2012 KostenFür die Erstellung eines Gutachtens fallen Gebühren an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert. UnterlagenNeben dem Antrag können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese fordert die Geschäftsstelle gegebenenfalls beim Antragsteller an. Formular |
Ansprechpartner
| Name, Vorname | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Beck, Markus | 07571/106-144 | 3.05 |

