Gutachterausschuss

Beschreibung

Wenn Sie den Wert Ihres Grundstückes oder Ihres Gebäudes festgestellt haben wollen (z.B. wegen Verkaufs), können Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einen Antrag auf ein Verkehrswertgutachten stellen.

Antragsberechtigung

  • Eigentümer
  • ihnen gleichstehende Berechtigte (z. B. Erbbauberechtigte)
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte

Verfahren

Der Antrag wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht. Danach werden alle Daten erhoben, die für die Feststellung des Bewertungsobjektes wertbestimmend sind. Über den Verkehrswert beschließt der Gutachterausschuss, der sich aus mindestens 3 Gutachtern zusammensetzt, in nichtöffentlicher Sitzung.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind insbesondere von Bedeutung:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (kann auch zurückliegen),
  • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Baurecht),
  • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks,
  • sonstige wertbeieinflussende Rechte und Belastungen.

Das Verkehrswertgutachten wird schriftlich erstattet. Eine Abschrift ist den weiteren Eigentümern zu übersenden, auch wenn diese keinen Wertermittlungsantrag gestellt haben.

Voraussichtliche Sitzungstermine des Gutachterausschusses

14. Mai 2012

23. Juli 2012

08. Oktober 2012

17. Dezember 2012

Kosten

Für die Erstellung eines Gutachtens fallen Gebühren an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert.

Unterlagen

Neben dem Antrag können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese fordert die Geschäftsstelle gegebenenfalls beim Antragsteller an.

Formular

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens

 

 

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-1443.05

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