Kirchenaustritt

Beschreibung

Der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Religionsgemeinschaft) kann beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden. Der Austritt kann nur durch persönliches Erscheinen der betreffenden Person vom Standesbeamten entgegengenommen werden.

Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges Ausweisdokument mit sowie                                                        wenn Sie verheiratet sind:   eine Eheurkunde,                                                                                             noch nie verheiratet waren: eine Geburtsurkunde.

Sofern Sie Ihre Lohnsteuerkarte dabei haben, kann diese anschließend vom Bürgerbüro geändert werden.

Die Gebühr für die Bearbeitung des Kirchenaustritts beträgt 25,- €.

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-1231.04
07571/106-1221.03

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