Landesfamilienpass

Beschreibung

Mit dem Landesfamilienpass kann der berechtigte Personenkreis und dem dazugehörigen Gutscheinheft  staatliche Schlösser und Gärten sowie die staatlichen Museen des Landes unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
 
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Passes dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
 
Einen Landesfamilienpass können erhalten, Familien mit:

  • mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung

 
Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, geben Sie ihn bitte dem zuständigen Bürgermeisteramt zurück.
 
Es genügt, wenn ein Elternteil mit dem Familienbuch im Bürgerbüro vorbei kommt um ihn zu beantragen.

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-222E.05
07571/106-222E.05
07571/106-222E.05
07571/106-222E.05
07571/106-169 oder 2221.17 oder E.05
07571/106-222E.05

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