Lohnsteuerkarten

Beschreibung

Seit 01.01.2011 ist das Finanzamt für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge) zuständig.
Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen zur Lohnsteuerkarte künftig direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte:

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen (Elektronischen LohnSteuer-AbzugsMerkmale - ELSTAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwenig.

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B.Freibeträge) werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder zu Ihren Gunsten ergeben, sind Sie verpflichtet, die Eintragungen anpassen zu lassen.

 

Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte unter www.elster.de

 

zurück