Personalausweis (NPa)
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird der Personalausweis für 6 Jahre ausgestellt und für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird der Personalausweis für 10 Jahre ausgestellt.
Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat mit biometrischem Lichtbild erstellt. Der eingebaute Chip ermöglicht eine vielseitige Nutzung des Ausweisdokumentes. Eine Möglichkeit ist das „sich-online-Ausweisen“. Sie können sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft Ihnen diese Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Gleichzeitig müssen Sie weniger persönliche Daten offenlegen wenn Sie im Internet unterwegs sind. Ihre persönlichen Daten sind besser geschützt.
Im Chip sind Ihr biometrisches Foto und - wenn Sie wollen - Ihre Fingerabdrücke gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis im Falle des Verlustes zu missbrauchen. Damit wird Ihre Identität besser geschützt.
Zusätzlich ermöglicht der Personalausweis die Einrichtung einer digitalen Unterschriftsfunktion. Mit dieser können online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnet werden, die andernfalls nur in Schriftform rechtsverbindlich wären. Um die digitale Unterschriftsfunktion zu nutzen, benötigen Sie ein Signaturzertifikat. Dies wird nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Die Bearbeitungszeit liegt bei rund drei bis vier Wochen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.
Falls Ihnen eine Reise unmittelbar bevorstehen sollte und Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass - wenn vorhanden - nicht mehr gültig sind, können im Bürgerbüro Sigmaringen vorläufige Ausweispapiere ausgestellt werden.
Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle eingezogen werden muss. Mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie sich dabei vertreten lassen.
Bei Beantragung des neuen Personalausweises ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig, zudem wird eine Identitätsprüfung vorgenommen. Aus diesem Grund ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Zudem benötigen wir folgende Unterlagen:
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit (Größe: 45x35mm)
- Geburtsurkunde sofern bisher noch kein Personalausweis/Reisepass vorhanden
- bei unter 16-jährigen benötigen wir die Unterschriften der Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur 1 Erziehungsberechtigten
- Spätaussiedler müssen ihren Vertriebenenausweis oder ihre Einbürgerungsurkunde vorlegen
Die Einwohner des Stadtteils Laiz können ihren Personalausweis auch in der Ortschaftsverwaltung Laiz beantragen.
Gebühr: Für Antragsteller ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 28,80 Euro, für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro.
Verloren gegangene Ausweisdokumente müssen gemeldet werden. Das Widerauffinden ist ebenfalls unverzüglich zu melden.
Alle Informationen rund um den neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de

Ansprechpartner
| Name, Vorname | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Nehrenheim, Anita | 07571/106-222 | E.05 | |
| Bantle, Ulrich | 07571/74902-11 | OV Laiz | |
| Bücheler, Inge | 07571/106-222 | E.05 | |
| Geertz, Stefanie | 07571/106-222 | E.05 | |
| Krall, Renate | 07571/106-222 | E.05 | |
| Metzger, Claudia | 07571/106-169 oder 222 | 1.17 oder E.05 | |
| Wentz, Martina | 07571/106-222 | E.05 |

