Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen. Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Grundsicherung
- Empfänger von Arbeitslosengeld II
- Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Ausbildungsförderung BaföG
- Schwerbehinderte Menschen „RF – Merkzeichen
- Empfänger von Hilfe zur Pflege
- Empfänger von Pflegezulagen
Dem Antrag muss der aktuelle Leistungsbescheid/Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
Ansprechpartner
| Name, Vorname | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Gruber, Roswitha | 07571/106-115 | E.01 |

