Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen. Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört:
 

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Ausbildungsförderung BaföG
  • Schwerbehinderte Menschen „RF – Merkzeichen
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege
  • Empfänger von Pflegezulagen


Dem Antrag muss der aktuelle Leistungsbescheid/Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie beigefügt werden.

 

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-115E.01

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