Urkundenanforderung

Beschreibung

Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem Datenschutz.
Urkunden können daher nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen.
 
Folgende Urkunden können ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde (international), begl.Abschrift vom Geburtsregister
- Heiratsurkunde (international), begl. Abschrift vom Eheregister
- Sterbeurkunde (international), begl.Abschrift vom Sterberegister
- beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch (nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch, das Sie evtl. zu Hause haben).
 
Die Urkunden können Sie persönlich beim Standesamt abholen oder schriftlich anfordern. Bei schriftlicher Anforderung bitte einen Verrechnungsscheck beilegen oder falls Bargeld beigelegt wird, bitte die Münzen durch Klebestreifen befestigen.
 
Gebühren:

Geburtsurkunde / begl.Abschrift vom Geburtsregister 12,00 €

Heiratsurkunde / begl.Abschrift vom Eheregister  12,00 €

Sterbeurkunde / begl. Abschrift vom Sterberegister  12,00 €

internationale Urkunde 12,00 €

beglaubigte Abschrift aus dem al Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch 12,00 €

Auskunft über Geburtszeit 10,00 €

 

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Bestellung von Personenstandurkunden
 

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-1231.04
07571/106-1221.03
07571/106-1051.03

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