Versteigerungsgewerbe, Erlaubnis

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten benötigen Sie gem. § 34b GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.

Dem Versteigerer ist verboten,

  • selbst oder durch einen anderen auf seinen Versteigerungen für sich zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
  • Angehörigen im Sinne des § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung oder seinen Angestellten zu gestatten, auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
  • für einen anderen auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, es sei denn, dass ein schriftliches Gebot des anderen vorliegt,
  • bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die er in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist,
  • Sachen zu versteigern, an denen er ein Pfandrecht besitzt oder soweit sie zu den Waren gehören, die in offenen Verkaufsstellen feilgeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht.

 

Dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34b GewO sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden; Belegart "0" (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt der Wohnsitzgemeinde
  • Bescheinigung in Steuersachen vom kommunalen Steueramt der Wohnsitzgemeinde (in Sigmaringen: bei uns auf der Stadtkasse zu beantragen)
  • Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen); wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen 
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis 
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
     

Erlaubnis für Versteigerungen fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer (§ 34b Abs. 5 GewO):
Die zuständige Behörde bestellt auf Antrag besonders sachkundige Versteigerer (mit Ausnahme juristischer Personen) allgemein öffentlich für bestimmte Arten von Versteigerungen. Als öffentlich bestellter Versteigerer müssen Sie einen Eid darauf leisten, dass Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden.
Als Antrag kann der unten stehende Antrag auf Erlaubnis nach § 34b GewO verwendet werden, für die Bearbeitung sind die bereits o.g. Unterlagen erforderlich.

 

Gebühren:

100 € – 1.500 € für eine Erlaubnis für ein Versteigerungsgewerbe nach § 34b Abs. 1 GewO

  50 € – 1.500 € für eine Erlaubnis für Versteigerungen fremder Sachen als öffentlich bestellter
                          Versteiger nach § 34b Abs. 5 GewO
 

Antrag gem. § 34b GewO (Erlaubnis für den Betrieb eines Versteigerungsgewerbes)


Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt
EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.
 

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-220E.04
07571/106-113E.02

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