Vaterschaftanerkennung
Beschreibung
Zur Vaterschaftsanerkennung ist das persönliche Erscheines des Vaters und der Mutter des Kindes erforderlich.
Die Vaterschaft kann auch bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt werden. Zuständig zur Entgegennahme ist das Standesamt oder das Jugendamt.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister des Vaters und der Mutter.
Ist die Mutter geschieden eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe.
Die Vaterschaftsanerkennung ist geführenfrei !
Ansprechpartner
| Name, Vorname | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Kernler, Ingeborg | 07571/106-123 | 1.04 | |
| Obert, Sylvia | 07571/106-122 | 1.03 |

