Vaterschaftanerkennung

Beschreibung

Zur Vaterschaftsanerkennung ist das persönliche Erscheines des Vaters und der Mutter des Kindes erforderlich.
Die Vaterschaft kann auch bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt werden. Zuständig zur Entgegennahme ist das Standesamt oder das Jugendamt.
 
 
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass 
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister des Vaters und der Mutter.
Ist die Mutter geschieden eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag fortgeführten  Familienbuch der letzten Ehe.
 

 

Die Vaterschaftsanerkennung ist geführenfrei !
 

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmerE-Mail
07571/106-1231.04
07571/106-1221.03

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