Aktuelles zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)
Informationen über das Corona-Virus in leichter Sprache
Das Corona-Virus verbreitet sich auch in Sigmaringen sehr schnell. Das Virus ist gefährlich. Das Virus ist ganz klein, man kann es nicht sehen. Menschen, die das Virus in sich haben, können andere Menschen anstecken. So gibt es immer mehr Menschen, die vom Corona-Virus krank werden. Gegen das Virus gibt es noch kein Medikament.
Die vielen Ansteckungen müssen aufhören, denn:
- Es werden zu viele Menschen gleichzeitig krank
- In den Kranken-Häusern ist dann kein Platz mehr
- Es gibt nicht genug Ärzte und Pflege-Personal
- Es gibt nicht genug Maschinen zur Beatmung der Patienten
- Dann kann es sein, dass viele Menschen sterben. In anderen Ländern ist das schon passiert.
Das Ziel ist:
- Das Corona-Virus soll aufgehalten werden
- Weniger Menschen sollen sich anstecken
- Gefährdete Menschen werden besser geschützt
Gefährdete Menschen sind Menschen, die eine Vor-Erkrankung haben.
Zum Beispiel an der Lunge, den Bronchien, dem Herzen, den Muskeln, sie haben Diabetes, eine Organ-Verpflanzung oder eine Infektions-Krankheit. Auch alte Menschen sind gefährdet.
Deshalb gelten strenge Regeln!
In Geschäften, in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie dem Bus oder dem Zug und in vielen weiteren Bereichen gelten bestimmte Regeln. Dann kann sich das Virus nicht weiter verbreiten.
Halten Sie sich an diese Regeln:
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
- Hände gründlich mit Seife waschen: 20 bis 30 Sekunden.
- Immer Abstand halten zu anderen Menschen: 1,5 Meter bis 2 Meter.
- Husten oder niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Tuch.
- Bleiben Sie Zuhause, wenn Sie sich nicht gesund fühlen.
Die Rathäuser ist wieder zu den normalen Zeiten geöffnet.
Die Stadtverwaltung ist auch telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Telefon-Nummer lautet: 07571 106 0 oder schicken Sie eine E-Mail an: post@sigmaringen.de.
Alle Sitzungen des Gemeinde-Rats und der Ausschüsse finden mit den Regeln in der Stadthalle statt.
Bitte beachten Sie:
Die Regeln sind streng. Manche Regeln tun weh. Aber sie sind sehr wichtig. Dadurch soll die Bevölkerung geschützt werden. Wie lange die Regeln genau dauern, kann im Moment noch nicht gesagt werden. Es hängt davon ab, wie die Krankheit sich entwickelt. Die Polizei und das Ordnungs-Amt kontrollieren, dass jeder die Regeln einhält. Die Polizei wird Personen anzeigen, wenn sie die Regeln nicht einhalten. Die Personen müssen dann eine hohe Strafe bezahlen:
Geld-Strafe: Bis 25.000,- Euro
Haft-Strafe: Bis mehrere Jahre
Mehr Informationen
Sie möchten mehr Informationen über das Corona-Virus?
Oder Sie haben noch Fragen?
Hier finden Sie Internet-Seiten und Telefon-Nummern.
Dort bekommen Sie mehr Informationen.
Telefon-Nummern
Das Landes-Gesundheitsamt
Sie haben Fragen zu dem Corona-Virus.
Das Landes-Gesundheitsamt von Baden-Württemberg hat eine extra Telefon-Nummer dafür gemacht. Hier können alle Bürger anrufen.
Sie können zu diesen Zeiten anrufen: Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr
Die Telefon-Nummer ist: 0711 904 39 555
Gesundheitsamt vom Landratsamt Sigmaringen
Sie haben eine sehr dringende Frage.
Dann können Sie auch beim Gesundheitsamt vom Landratsamt Sigmaringen anrufen. Sie können zu diesen Zeiten anrufen: jeden Tag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr.
Die Telefon-Nummer ist: 07571 102 6466
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Sie können bei dem Patienten-Service anrufen.
Der Service ist für ganz Deutschland.
Sie können zu diesen Zeiten anrufen: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr
Die Telefon-Nummer ist: 116 117 Sie müssen keine Vorwahl wählen.
Internet-Seiten
Robert-Koch-Institut
Das Robert-Koch-Institut gehört zum Bundes-Ministerium für Gesundheit.
Beim Robert-Koch-Institut arbeiten auch Fachleute für ansteckende Krankheiten.
Viele Menschen haben Fragen über das Corona-Virus.
Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Internet-Seite diese Fragen gesammelt.
Auf der Internet-Seite stehen auch die Antworten zu den Fragen.
Klicken Sie auf den Link. Dann öffnet sich die neue Internet-Seite.
https://www.rki.de/DE/Service/Leichte-Sprache/LS_Corona-Ratgeber_tab-gesamt.html
Bundes-Zentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die Bundes-Zentrale für gesundheitliche Aufklärung hat auch Fragen und Antworten zu dem Corona-Virus gesammelt.
Klicken Sie auf den Link. Dann öffnet sich die neue Internet-Seite.
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Weitere Informationen
Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Telefonhotline:
Montag bis Donnerstag: von 8 bis 18 Uhr, Freitag: von 8 bis 12 Uhr
Tel.: 030 346 465 100
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Telefonhotline:
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr,
Tel. 116 117
Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg
Montag bis Sonntag zwischen 9 und 18 Uhr
unter folgender Nummer: 0711 904-39555
Regierungspräsidium Tübingen
Der Corona-Arbeitsstab steht der Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Wirtschaftstreibenden für Fragen werktags unter
Telefon 07071/757-0
oder per E-Mail mit dem Betreff „Corona“ unter
poststelle@rpt.bwl.de
zur Verfügung steht.
Gesundheitsamt des Landkreises Sigmaringen
Rechtliches
Die Corona-Verordnung der Landes-Regierung Baden-Württemberg finden Sie hier:
Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Marcus Ehm
Erste Hilfe DRFK
Jürgen Bossert
Kommandant Freiwillige Feuerwehr Sigmaringen
Kontakt zur Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung Sigmaringen einschließlich Rathaus, Bürgerbüro, Tourist-Info, Stadtbibliothek und Städtischer Musikschule bleibt derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle Dienststellen sind weiterhin telefonisch und per E-Mail zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag – Freitag | 08.30 – 12.00 Uhr |
Montag – Donnerstag | 14.00 – 16.00 Uhr |
Für dringende Angelegenheiten, bei denen die Präsenz vor Ort zwingend erforderlich ist, ist ein Termin mit der zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren.
Die Kontaktdaten aller Ansprechpersonen sind unter www.sigmaringen.de > Bürger & Rathaus > Mitarbeitende zu finden. Die für das jeweilige Anliegen zuständige Ansprechperson ist unter www.sigmaringen.de > Bürger & Rathaus > Was erledige ich wo? hinterlegt.
Die Recyclinghöfe Badstraße und Käppeleswiesen sind zu den üblichen Öffnungszeiten (Winterzeit) geöffnet.
Hilfsangebote
Viele Menschen möchten sich in dieser Zeit für ihre Mitmenschen einbringen. Egal ob Einkaufshilfe, Versorgung der Haustiere oder Unterstützung bei der Gartenarbeit – auf der Plattform "Schwäbische bringt zusammen" werden Anfragen und Angebote vernetzt.
Der DRK-Kreisverband Sigmaringen bietet eine kreisweite Einkaufshilfe für Risikogruppen, Menschen die in Quarantäne oder bereits erkrankt sind an. Bestellungen können von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr unter der Nummer 07571 7423-26 aufgegeben werden.
Auch die Malteser Sigmaringen bieten einen kostenlosen Einkaufsservice für ältere Menschen ab dem 65. Lebensjahr an. Informationen erhalten Sie unter Tel. 07571 7485114.
Einen Lieferdienst bieten auch die Ministranten St. Johann und St. Fidelis an. Anmeldungen und Informationen sind unter Tel. 07571 730930 erhältlich.
Auch in den Ortsteilen wird eine Nachbarschaftshilfe organisiert. Viele Freiwillige haben sich für Hilfe beim Einkaufen für Risikogruppen gemeldet. Um diese in Anspruch zu nehmen, können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten melden:
Laiz
07571 6832 -55
0172 6238853
querner@sigmaringen.de
Jungnau
0174 1526563
0174 3438642
fetscher@sigmaringen.de
Gutenstein
07570 1471
gregori@sigmaringen.de
Oberschmeien
07573 9586655
0174 9308567
diebold@sigmaringen.de
Unterschmeien
Weiter für Sie da - Händler, Gastronomen und Dienstleister
Weiterhin sind viele Einzelhändler, Handwerker, Dienstleister und Wirte ebenfalls telefonisch oder per E-Mail bereit, Ihre Bestellungen entgegenzunehmen. Eine Übersicht über die teilnehmenden Betriebe finden Sie unter www.sigmaringen-erleben.de.
Eine Übersicht der Liefer- und Abholangebote der Wirte in Sigmaringen und den Ortsteilen finden Sie unter Liefer- und Abholangebote Gastronomie.
Trotz vieler Einschränkungen, die wir in Kauf nehmen müssen: Eine kleine Wanderung oder ein Stadtrundgang an der frischen Luft ist unter Beachtung der gültigen Coronaregeln immer noch möglich. Einige Tipps finden Sie unter wirhaltenzusammen-bw.de.
Öffentliche Sitzungen des Gemeinderats
Öffentliche Sitzungen des Gemeinderates werden in der Stadthalle Sigmaringen, Georg-Zimmerer-Straße 4, abgehalten.
Die aktuellen Themen der Gremien können Sie in unserem Ratsinformationssystem einsehen.
Schulsozialarbeit
Liebe Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen,
Die städtischen Schulsozialarbeiter/innen sind weiterhin für Sie da. Anfragen richten Sie montags bis freitags bitte telefonisch oder per E-Mail an:
Jürgen Mangold (Bilharzschule) 9:00 – 12:00 Uhr
0172 8273106 | mangold@sigmaringen.de
Jürgen Molitor (Geschwister-Scholl-Schule) 9:00 – 12:00 Uhr
0173 4690589 | molitor@sigmaringen.de
Gudrun Reichle (Theodor-Heuss-Realschule) 9:00 – 12:00 Uhr
0162 2349591 | g.reichle@sigmaringen.de
Manuel Schock (Luise-Leininger-Schule und Bilharzschule) 9:00 – 12:00 Uhr
0162 2349761 | schock@sigmaringen.de
Kai Siebler (Grundschule Laiz und Hohenzollerngymnasium) 9:00 – 12:00 Uhr
0173 2126387 | siebler@sigmaringen.de
Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich in dringenden Fällen gerne an den Fachbereich Familie, Jugend, Bildung und Demografie wenden. (Tel. 07571 106167 oder banzer@sigmaringen.de)
Informationen für Unternehmer
Hilfreiche Informationen für Unternehmer*innen finden Sie im Wirtschaftsradar Landkreis Sigmaringen.
Informationen zu Gottesdiensten, Taufen, Eheschließungen und Bestattungen
Infektionsschutzkonzept für die Friedhöfe der Stadt Sigmaringen
Friedhofsträger: Stadt Sigmaringen
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Gefahr der Neuinfektionen mit dem Covid-19 Virus in Sigmaringen sehen auch wir uns veranlasst, die Möglichkeiten der Abschiednahme für Angehörige in einigen Bereichen weiterhin einzuschränken.
Ab Montag, den 08.06.2020 gelten die Maßnahmen auf Basis der Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 03.05.2020, in der insbesondere die Zulässigkeit von Gottesdiensten und Bestattungen geregelt wird.
Trauerfeiern in der Aussegnungshalle sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- In der Aussegnungshalle bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. In der städtischen Aussegnungshalle können dadurch 31 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Die Bestuhlung darf grundsätzlich nicht verändert oder erweitert werden; zusätzliche Stehplätze stehen in der Halle nicht zur Verfügung.
- Nach Erreichen der Kapazitätsgrenze können weitere Gäste unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes im Freien verbleiben und über Lautsprecher der Abschiedszeremonie folgen. Die Gesamtzahl der teilnehmenden Trauernden beträgt im Innen- und Außenbereich zusammen maximal 100 Personen.
- Einhaltung eines steten Mindestabstands von 1,5 Metern.
- Einhaltung des vor Ort aushängenden Infektionsschutzkonzepts der Friedhöfe Sigmaringen.
- Maskenpflicht: Beim Betreten und Verlassen des Friedhofsgeländes ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei der Feierlichkeit in der Aussegnungshalle (am Sitzplatz) wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
- Die Zugangstüren zu den Hallen bleiben während der gesamten Trauerfeier geöffnet.
- Beim Betreten und Verlassen der Hallen ist ebenfalls der gebotene Mindestabstand zu wahren.
- Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
- Am Eingang zur Aussegnungshalle ist ein Handdesinfektionsmittelständer aufgestellt.
- Alle Gegenstände und Flächen, die berührt werden, sind vor und nach jeder Veranstaltung in geeigneter Weise vom Veranstalter zu desinfizieren.
- Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
Regelungen von Trauerfeiern / Kondolenzzügen / Beisetzungen im Freien:
- Es gilt die vorgeschriebene Höchstteilnehmerzahl von 100 Personen. Diese ist verbindlich und nicht erweiterbar.
- Der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern ist durchweg einzuhalten; ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Beim Betreten und Verlassen des Friedhofsgeländes ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei der Feierlichkeit an der Grabstelle wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
- Ein Mindestabstand von 5 Metern der Trauergemeinde zu den Friedhofsmitarbeitern, die den Sarg bzw. die Urne tragen und beisetzen, ist zu deren Schutz unbedingt einzuhalten.
- Weihwasserständer und das symbolische Schäufelchen Erde, das die Trauergäste ins Grab werfen und andere von mehreren Personen genutzte Gegenstände bleiben nach wie vor untersagt.
- Erdwurf (und Weihwassergaben) am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg dürfen nur von einer Person durchgeführt werden. Die verwendeten Gerätschaften sind vorher und im Anschluss vom Veranstalter zu desinfizieren.
- Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
Die allgemeinen Hygienevorschriften und Kontaktverbote gelten uneingeschränkt weiter.
Alle Maßnahmen sind leider immer noch notwendig und wichtig, um Sie und unsere Mitarbeiter zu schützen. Nur mit Ihrer Unterstützung ist langfristig die Aufrechterhaltung des Bestattungsbetriebes gewährleistet. Wir danken deshalb für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden. Als Hotline stehen wir unter der Tel. 07571/106-130 zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Sigmaringen, 05.06.2020
Dr. Marcus Ehm
Bürgermeister
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Landratsamt Sigmaringen organisiert das Impfzentrum in Hohentengen sowie alle weiteren Möglichkeiten, sich impfen zu lassen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.
Auf der Homepage der Bundesregierung finden Sie alle allgemeinen Informationen zur Corona-Schutzimpfung.
Weitere Informationen
Telefonhotline:
Montag bis Donnerstag: von 8 bis 18 Uhr,
Freitag: von 8 bis 12 Uhr
Tel.: 030 346 465 100
Montag bis Sonntag zwischen 9 und 18 Uhr
Tel.: 0711 904 -39555
Rechtliches
Auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg finden Sie alle gültigen und aktuellen Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg – auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch. Auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sind viele weitere Informationen auf verschiedene Sprachen übersetzt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen ab sofort empfindliche Bußgelder.
Das Land Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht.