Alkoholtestkäufe in Sigmaringen

(vom 11.10.2018)

Sigmaringen – Das Ordnungsamt der Stadt Sigmaringen beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier Sigmaringen und dem Fachbereich Jugend des Landratsamts Sigmaringen Alkoholtestkäufe in verschiedenen Verkaufsstellen durchzuführen. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen harte Alkoholika wie Branntwein und branntweinhaltige Getränke sowie Tabakwaren nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.

Letztmals wurden Alkoholtestkäufe in Sigmaringen im März 2017 durchgeführt. Um die Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und dadurch den Alkoholkonsum durch Minderjährige zu reduzieren, müssen sowohl die Verkaufsstellen als auch die Öffentlichkeit für die Jugendschutzbestimmungen weiter sensibilisiert werden. Eine erneute Durchführung von Alkoholtestkäufen kann ein geeignetes Mittel der Prävention darstellen. Beabsichtigt sind Testeinkäufe in Verkaufsstellen so wie in Tankstellen in Sigmaringen und den Ortsteilen. Die Verkaufsstellen und Tankstellen erhalten von der Stadt Sigmaringen ein entsprechendes Hinweisschreiben.

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