„Click & Meet“ mit Negativtest wieder möglich -Testangebot wird weiter ausgebaut

(vom 12.05.2021)

Sigmaringen – Ab 13.05.2021 dürfen die Einzelhändler in Sigmaringen wieder „Click & Meet“ anbieten, also einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung. Grundlage für diesen Öffnungsschritt bildet die unter 150 gesunkene 7-Tage-Inzidenz im Landkreis. Für einen Besuch im Geschäft müssen Kund*innen ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis vorzeigen, wie es bereits für bestimmte Dienstleistungen (z.B. Friseurbesuche) erforderlich ist; ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte und genesene Personen. Zusätzlich muss der Betreiber die Kontaktdaten der Kund*innen sowie den Zeitraum des Aufenthaltes erheben.

„Endlich sind die von uns allen lang ersehnten Öffnungen wieder möglich, wenn auch zunächst unter Einschränkungen“, freut sich Bürgermeister Dr. Marcus Ehm. „Damit sich unsere örtlichen Einzelhändler, Gastronomie und sonstige Dienstleister - und hoffentlich bald auch wieder alle anderen Gewerbetreibenden - nicht um die Infrastruktur für die täglichen Testmöglichkeiten sorgen müssen, haben wir bereits umfassende bedarfsorientierte und flächendeckende Angebote geschaffen und bauen diese weiter aus.“

Zusätzliche Testmöglichkeiten in der Innenstadt ab 18.05.2021

Im Auftrag der Stadt Sigmaringen richtet die Firma Erste Hilfe Wolf eine zusätzliche Schnellteststelle in der Schwabstraße ein und auch das Corona-Testmobil des DRK Kreisverband Sigmaringen erweitert seinen Fahrplan.

„Mit dem neuen Standort in der Schwabstraße bringen wir das Testangebot mitten in unserer Fußgängerzone und damit direkt zum örtlichen Einzelhandel. Auch das Testangebot vor dem Rathaus parallel zum Wochenmarkt wird immer stärker angenommen.“, beobachtet Dr. Ehm. „Selbstverständlich behalten wir die Standorte in den Burgwiesen und in der Zeppelinstraße an den Ortseingängen bei, um bereits vor Eintritt in die Innenstadt Testangebote zu machen. Für Anwohner und Personen, die ohne Auto in die Stadt kommen, liegen die Teststellen in der Innenstadt besonders günstig. Mit dieser dezentralen Anordnung möchten wir die Testwilligen auf die verschiedenen Teststellen verteilen.“

Schnellteststelle Schwabstraße

Nach dem „Walk-in-Prinzip“ wird die Teststelle als Durchlaufstation für Fußgänger eingerichtet. Sie befindet sich mitten in der Fußgängerzone, zwischen Schwabstraße 16 und 24, im sogenannten „grünen Meer“. Die Teststelle ist ab Dienstag, 18.05.2021 zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet:

Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr 

Dienstag und Donnerstag: 13.30 Uhr - 17:00 Uhr 

Corona-Testmobil des DRK vor dem Rathaus Sigmaringen

Parallel zum Wochenmarkt ist das Corona-Testmobil des DRK Kreisverband Sigmaringen ab 18.05.2021 auch am Dienstagvormittag vor dem Rathaus-Neubau zu finden. Unter der Woche werden die Testzeiten zudem verlängert, um vor allem Berufstätigen in der Innenstadt ein Testangebot über die Mittagszeit machen zu können:

Dienstag und Donnerstag: 08.00 Uhr – 13.30 Uhr

Samstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Wie gehabt, fährt das Corona-Testmobil auch weiterhin die Ortsteile Gutenstein (montags) und Jungnau (freitags) an.

Teststellen an den Ortseingängen

Die Schnellteststellen „In den Burgwiesen“ (täglich) und „Zeppelinstraße“ (montags und freitags) bleiben in strategisch günstiger Lage an den Ortseingängen erhalten. Beide Schnellteststellen sind auch an gesetzlichen Feiertagen zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Wochentags geöffnet.

Es bestehen weitere Testmöglichkeiten von privaten Anbietern sowie bei Arztpraxen und Apotheken mit entsprechendem Angebot.

Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen mit getesteten Personen

Gemäß der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ (SchAusnahmV) werden geimpfte und genesene Personen mit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Für geimpfte und genesene Personen ist es also nicht notwendig, einen Negativnachweis zu erbringen, wenn sie einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen können.  

Geimpfte Person ist, wer im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist und seit der letzten erforderlichen Impfstoffdosis 14 Tage vergangen sind.

Genesene Person ist, wer im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist und die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Getestete Person ist, wer im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist.

Tagesaktueller Negativnachweis bedeutet, dass der Zeitpunkt der Testung nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf.

 

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