Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

(vom 08.06.2020)

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2021 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Grundlage ist die ELR-Richtlinie vom 9. Juli 2014, ergänzt am 19. April 2016.

Das Entwicklungsprogramm ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum. Das Jahresprogramm 2021 konzentriert die Förderung der Innen- und Ortskernentwicklung. Gefördert werden Projekte, die örtliche Bausubstanz erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Dieses Jahr steht etwa die Hälfte der Fördermittel für den Schwerpunkt „Wohnen“ zur Verfügung, insbesondere die Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern.

Die Förderung von Investitionen wird auf folgende Schwerpunkte konzentriert, in denen private, gewerbliche und kommunale Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden können:

  • Förderschwerpunkt „Wohnen“

    Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten von Baulücken, bioökonomiebasierte Bauweisen, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken.
  • Förderschwerpunkt „Grundversorgung“

    Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen.
  • Förderschwerpunkt „Arbeiten“

    Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten.
  • Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“

    Schaffung und Anpassung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie Barrierefreiheit.

Für die Teilorte Laiz, Jungnau, Gutenstein, Ober- und Unterschmeien kann eine Förderung grundsätzlich in allen Förderbereichen erfolgen. Für die Kernstadt Sigmaringen ist aufgrund der bestehenden städtebaulichen Sanierungsgebiete eine Förderung über das ELR nur außerhalb der Sanierungsgebiete möglich.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, insbesondere zu den Fördersätzen und den in Frage kommenden Maßnahmen erteilt die Stadtverwaltung ab sofort unter der Telefonnummer 07571/106-132 (Frau Weigele). Antragsformulare können ebenfalls unter dieser Telefonnummer angefordert werden.

Die Anträge müssen bis spätestens 30. August 2020 beim Bürgermeisteramt Sigmaringen, Fürst-Wilhelm-Straße 15, 72488 Sigmaringen eingereicht werden.

gez. Dr. Marcus Ehm
Bürgermeister

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