Informationen zum neuartigen Coronavirus

(vom 11.03.2020)

Hier finden Sie Hinweise, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen.

Besorgte Bürger können sich hier informieren:

Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgender Nummer: 030 346 465 100.

Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg: 0711 904-39555 montags bis sonntags zwischen 9 und 18 Uhr.

Gesundheitsamt präzisiert Hinweise für Veranstalter

Angesichts der voranschreitenden Ausbreitung des Corona Virus stehen viele Veranstalter vor der Frage, ob ihre Veranstaltung noch wie geplant stattfinden kann. Das Gesundheitsamt möchte eine Orientierung geben, welche Punkte zu bedenken sind. Seit Dienstag gibt es eine Vorgabe des Sozialministeriums, Veranstaltungen ab einer Größe von mehr als 1000 Personen abzusagen. Bei kleineren Veranstaltungen muss jeder Veranstalter selbst entscheiden, ob er die Veranstaltung durchführen möchte.

Zur Einschätzung können sich die Veranstalter an der Checkliste des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Liste ist auch unter www.landkreis-sigmaringen.de/coronavirus zu finden. „Die dort angegebenen Kriterien ermöglichen ein rationales Vorgehen“, so Haag-Milz.

Die Veranstalter sollen folgende Punkte bedenken:

  • wie viele Teilnehmer werden erwartet? wie eng sind die Teilnehmer in Kontakt?
  • sind Teilnehmer dabei, die in Risikogebieten waren? Kann dies ausgeschlossen wer-den?
  • nehmen ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Personen teil? Kann dies ggf. ausgeschlossen werden?
  • nehmen Personen mit Atemwegserkrankungen teil? Kann dies ggf. ausgeschlossen werden?
  • wie lange dauert die Veranstaltung?
  • findet die Veranstaltung im Freien statt oder in einem schlecht belüfteten Raum?
  • können Handwaschgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden?
  • kann man nachverfolgen, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat?

Schlussendlich sollte sich jeder Veranstalter fragen, ob die Veranstaltung zwingend jetzt stattfinden muss oder ob sie zeitlich verschoben werden kann.

Sinn und Zweck von Absagen von Veranstaltungen ist es, die gesundheitlich Schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen, wie z.B. ältere, immungeschwächte oder chronisch kranke Menschen. Diese Menschen gilt es besonders zu schützen.

Findet die Veranstaltung an der frischen Luft statt und die Teilnehmer haben keinen engen Kontakt von mehreren Minuten, schmälert dies die Ansteckungsgefahr merklich. Personen, die sich in ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt mit einem an CO-VID-19 Erkrankten hatten, sollten die Veranstaltung jedenfalls nicht besuchen.

Wichtig ist: Die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden täglich ändern könne. Aktuell haben wir noch wenige Fälle im Landkreis. Man muss nach wie vor nicht von einer ungehinderten Verbreitung des Virus in der Bevölkerung ausgehen. Die Beurteilung kann sich rasch ändern, wenn eine größere Anzahl an Erkrankungen auftritt. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung wie geplant stattfindet, ist letztendlich vom Veranstalter zu treffen.

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