Notbetreuung in den Kindergärten

(vom 13.05.2020)

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung angekündigt, die bestehende Notbetreuung in den Kindergärten in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs (schrittweise bis zu einer Auslastung von 50 Prozent) weiterzuentwickeln.

Hierzu sind Rückfragen bei den Kindergärten und den Trägern eingegangen. Bezüglich der Umsetzung der angekündigten nochmaligen Ausweitung der Betreuungsmöglichkeiten in der Kinderbetreuung gibt es leider noch keine Konkretisierung des Landes.

So lange gelten die Vorgaben der aktuell gültigen Corona-Verordnung, die am 09.05.2020 zuletzt aktualisiert wurde, jedoch keine Änderungen für den Kindergartenbetrieb beinhaltet.

Es muss abgewartet werden, wie und in welcher Form das Kultusministerium die geplante schrittweise Öffnung im Detail regeln wird. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass der Kreis der berechtigten Personen für eine Betreuung im Kindergarten weiter über die Corona-Verordnung des Landes festgelegt wird. Dabei ist von einer schrittweisen Ausweitung des Kreises über die CoronaVO auszugehen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der fehlenden Ausführungen Ihre Fragen noch nicht beantworten können. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir diese zeitnah über die Einrichtungen an die Eltern weitergeben und die notwendigen organisatorischen Maßnahmen treffen.

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