Sigmaringen - Ausleihservice nur mit Datenerhebung möglich

(vom 10.07.2020)

Aufgrund der rechtlichen Einordnung der öffentlichen Bibliotheken wie Kunst- und Kultureinrichtungen muss auch hier eine Erhebung der persönlichen Daten (Name und Erreichbarkeit erfolgen.  „Das bedeutet nicht nur für uns, sondern auch für alle Besucher*innen einen Mehraufwand“, denn damit sind wir nun verpflichtet eine Datenerhebung nach § 6 Corona VO durchzuführen“ so die Leiterin der Stadtbibliothek Christina Thormann. Die schnelle und vollständige Kontaktnachverfolgung stellt nach Aussage des Ministeriums einen elementaren Bestandteil der Öffnungsstrategie der Länder dar. Die Datenerhebung in allen Kunst- und Kultureinrichtungen hat daher eine hohe Relevanz.

Ab sofort müssen daher die Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Stadtbibliothek daher (je Haushalt) ein vorbereitetes Datenblatt ausfüllen und an der Ausleihtheke abgeben. Diese Daten werden 4 Wochen aufbewahrt und danach selbstverständlich vernichtet.

Um den Aufwand für unsere Besucher*innen möglichst gering zu halten, kann auch nur die Nummer des Bibliotheksausweises angegeben werden. Begleitpersonen, die nicht zum gleichen Haushalt gehören, müssen einen separaten Zettel ausfüllen.

Für alle Kund*innen, die nur kurz etwas abgeben oder an der Theke ausstehende Gebühren bezahlen möchten, entfällt das Ausfüllen eines Datenblatts, allerdings muss die Bibliothek anschließend unmittelbar wieder verlassen werden.

Die Maßnahmen zu den Abstandsregelungen, die Personenzahlbegrenzung auf 20 Personen zeitgleich sowie das verpflichtende Tragen eines Mund-/Nasenschutzes bleiben weiterhin bestehen.

„Wir freuen uns, unseren Besucher*innen ab sofort wieder die Nutzung von Tageszeitungen anbieten zu können. Ebenso haben wir unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften Sitzmöglichkeiten im EG und UG der Bibliothek geschaffen“ erklärt Christina Thormann, die Leiterin der Stadtbibliothek. „Unsere digitalen Medienangebote sowie das WLAN stehen ebenfalls ohne Einschränkung zur Verfügung“.

Der Kaffeeautomat, die Kopiermöglichkeit sowie die Internet-Arbeitsplätze bleiben aber weiterhin gesperrt.

„Leider fanden die öffentlichen Bibliotheken mit ihren spezifischen Bedürfnissen in der aktuellen Corona-Verordnung erneut keine explizite Berücksichtigung“ so die Leiterin der Stadtbibliothek Christina Thormann, „die bisherige Auslegung nach den Auflagen für den Einzelhandel wurden nun durch die Auslegung mit Zuordnung zu den Kultureinrichtungen und somit der Pflicht zur Datenerhebung der Besucher*innen ersetzt.

Gerne sind die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da:

Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr     
Donnerstag: 12.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr     
Samstag: 10.00 – 12.00 Uhr

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