Städte und Gemeinden im Landkreis Sigmaringen bilden gemeinsamen Gutachterausschuss

(vom 08.02.2021)

Zum 01.07.2021 bilden die 25 Städte und Gemeinden des Landkreises Sigmaringen einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Ziel ist es, die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben der Gutachterausschüsse zu verbessern. Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken gehören dazu insbesondere die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Ableitung von sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren für verschiedene Immobilienarten.

Mit dem Zusammenschluss der Kommunen kann künftig auf eine deutlich größere Anzahl an auswertbaren Kauffällen aus der von den Gutachterausschüssen zu führenden Kaufpreissammlung zurückgegriffen werden. Damit steht eine umfangreichere und aussagekräftigere Datenbasis zur Verfügung, um die gesetzlich geforderten Daten verlässlich ableiten zu können. In den letzten Jahren sind die fachlichen Anforderungen an die Arbeit der Gutachterausschüsse stetig gestiegen, wie beispielsweise das im November verabschiedete Landesgrundsteuergesetz. Die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte werden künftig als Bewertungsgrundlage in die Grundbesteuerung einfließen. Durch die interkommunale Zusammenarbeit wird eine zukunftsfähige Struktur geschaffen, um alle geforderten Aufgaben leistungsfähig erledigen zu können.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, Stellvertretern und weiteren ehrenamtlich bestellten Gutachtern. Alle beteiligten Städte und Gemeinden werden mit Gutachtern im Ausschuss vertreten sein, so dass Ortskenntnis, lokales Wissen und Erfahrung weiterhin eine Grundlage der Arbeit des Gutachterausschusses bleibt. Die Details regelt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit.

Die für die Verwaltungsaufgaben zuständige Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses liegt bei der Stadt Sigmaringen. Die Leitung des derzeit vierköpfigen Teams übernimmt Markus Beck, der bislang den Fachbereich Baurecht bei der Stadt Sigmaringen verantwortete. Die Geschäftsstelle nahm bereits zum 01.01.2021 ihre Tätigkeit auf und bezog die neuen Räumlichkeiten im Marstallgebäude in der Fürst-Wilhelm-Straße 5. Bereits ab diesem Zeitpunkt obliegt der Geschäftsstelle die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung für Bodenrichtwerte künftiger Stichtage sowie sonstiger wertrelevanter Daten. Außerdem bereitet sie die vollständige Aufgabenübertragung einschließlich der Erstellung von Gutachten zum 01.07.2021 vor. Ab dann steht die Geschäftsstelle den Bürger*innen aller beteiligten Kommunen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.

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