Abwassergebühren
Ansprechperson
Daniela Bauser
Zimmer 2.09
Telefon: 07571 / 106 -149
E-Mail: bauser@sigmaringen.de
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Mo. – Fr. | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Mo., Do. | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Mi. | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Die Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Die Gebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Mehrere Eigentümer sind Gesamtschuldner. Mit dem Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit der Anzeige auf den neuen Gebührenschuldner über.
Vom Gebührenschuldner werden monatlich Abschläge erhoben. Diese orientieren sich am Jahreswasserverbrauch des vorangegangenen Jahres bzw. an der befestigten Grundstücksfläche. Die Gebührenbelastung im Rahmen der Jahresabrechnung kann somit in der Regel gering gehalten werden.
Abwassergebühren bis 31.12.2022 | |
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Schmutzwassergebühr | 1,97 EUR / m³ |
Niederschlagswassergebühr | 0,40 EUR / m² |
Abwassergebühren ab 01.01.2023 | |
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Schmutzwassergebühr | 2,73 EUR / m³ |
Niederschlagswassergebühr | 0,47 EUR / m² |
Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr finden Sie hier.