Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bürgerbüro
Stadtverwaltung Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen
Telefon: 07571 / 106 -222
E-Mail: buergerbuero@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. | 08.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Di. | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Mi. | 08.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Do. | 08.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Fr. | 08.30 Uhr - 16.00 Uhr |
Sa. | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung
Überwiegend ist ein „Auszug aus dem Gewerbezentralregister“ zur Beantragung von gewerblichen Erlaubnissen erforderlich. Bei juristischen Personen ist bei Beantragung des Gewerbezentralregisterauszugs der Handelsregisterauszug erforderlich.
Seit dem 1. September 2014 können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister auch online im Internet direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
Weitere Informationen zur Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz gibt es im dafür bereitgestellten Infoflyer.
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.