Bewachungsgewerbe
Ansprechperson
Jasmin Zinser
Zimmer E.04
Telefon: 07571/106-220
E-Mail: zinser@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo., Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z.B. Objekt – oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis. Unter Bewachung versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.
Die unter den Begriff der Bewachung fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Sie reichen
- von der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug – und Gebäudebewachung
- über den Veranstaltungsdienst,
- die Fluggastkontrolle,
- die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz
- bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.
Für die Durchführung bestimmter Überwachungsaufgaben (z.B. bestimmte Kontrollgänge, Überwachung von Diskotheken, Schutz vor Ladendieben) ist zusätzlich eine Sachkundeprüfung (IHK) erforderlich.