Gestattungen

Ansprechperson

Nelly Braun
Zimmer E.07
Telefon: 07571 / 106 -220
E-Mail: n.braun@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wer Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, betreibt ein Gaststättengewerbe, wenn der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Gaststättenerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz).

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen erlaubt werden (Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz). Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt. Besondere Anlässe sind z.B. Volksfeste, Sportveranstaltungen, Umzüge, Versammlungen, Schul-, Jugend- und Vereinsfeste.

Der Gestattungsantrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zu stellen.

Der Erlaubnis bedarf nicht, wer

  • alkoholfreie Getränke
  • unentgeltliche Kostproben
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitende Speisen an Hausgäste verabreicht.

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.

Gebühren