Gewerbemeldung

Ansprechperson

Anna Wacher
Zimmer E.01
Telefon: 07571 / 106 -114
E-Mail: wacher@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ein Gewerbe ist jede mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte und auf Dauer angelegte, selbstständige, nicht sozial unwerte und erlaubte Tätigkeit.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, den Betrieb aus einem anderen Meldebezirk nach Sigmaringen verlegt, muss dies bei der Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung).

Das gleiche gilt, wenn der Betrieb innerhalb des Ortes verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird (Gewerbeummeldung).

Eine Gewerbeabmeldung ist zu erstatten, wenn der Betrieb aufgegeben oder in einen anderen Meldebezirk verlegt wird. Bei einer Rechtsformwechsel oder einer Übergabe des Betriebs an einen anderen Gewerbetreibenden ist auch eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen.

Die Anzeige dient dem Zweck, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind

  • Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei),
  • so genannte freie Berufe: wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die einer höheren Bildung bedürfen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater),
  • die Verwaltung eigenen Vermögens.

Voraussetzungen zur Erstattung einer Gewerbeanzeige
Grundsätzlich gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Bestimmte Tätigkeiten erfordern jedoch eine Erlaubnis oder handwerksrechtliche Zulassung; andere Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig.

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Verfahrensablauf

Unterlagen

Gebühren

Rechtsgrundlage