Denkmalschutz

Ansprechperson

Katrin Oehler
Zimmer 3.17
Telefon: 07571 / 106 -137
E-Mail: k.oehler@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Kulturdenkmale sind Zeugnisse für die vielfältige Geschichte der Stadt Sigmaringen. Es besteht deshalb eine öffentliche Verpflichtung, sie zu erhalten und das uns anvertraute Erbe für künftige Generationen zu bewahren und zu pflegen.

Kulturdenkmale im Sinne des Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

In Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Bau- und Denkmalpflege, und der Stadt als untere Denkmalschutzbehörde werden Denkmale erfasst, in die Denkmalliste eingetragen und bei allen Veränderungen und Maßnahmen betreut.
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.

Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde in seinem Erscheinungsbild geändert werden; dies gilt auch bei Nutzungsänderungen.

Bedarf ein Vorhaben an einem Kulturdenkmal auch einer Baugenehmigung, so werden die Belange des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt.
Ist keine Baugenehmigung erforderlich, gilt nachstehender Antrag.

Bei allen Maßnahmen ist deshalb die Stadt als Denkmalschutzbehörde rechtzeitig zu beteiligen.