Bebauungsplan / FNP

Ansprechperson

Alexander Rohe
Zimmer 3.04
Telefon: 07571 / 106 -142
E-Mail: rohe@sigmaringen.de

Oliver Gölz
Zimmer: 3.01
Telefon: 07571 / 106 -141
E-Mail: goelz@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Städte und Gemeinden können über die Bauleitplanung ihre städtebauliche Entwicklung weitgehend selbst bestimmen und steuern. Bauleitplanung ist ein zweistufiges Verfahren.

Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er baut auf den Angaben des Flächennutzungsplanes auf und setzt die Nutzung sowie Art und Weise der Bebaubarkeit für einen genau begrenzten Teilbereich des Gemeindegebietes rechtsverbindlich fest.

Die Bauverwaltung/Stadtplanung ist Ansprechpartner für die Bebauungspläne der Stadt Sigmaringen.

Im Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan trifft die Stadt grundlegende Aussagen über die geplanten Nutzungen des gesamten Gemeindegebietes. Der Flächennutzungsplan ist aus dem Regionalplan zu entwickeln und hat einen zeitlichen Planungshorizont von ca. 15 Jahren. Er entfaltet gegenüber Privaten keine Rechtswirkung und ist nur für Behörden und Träger öffentlicher Belange verbindlich. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne entwickelt.

Die Bauverwaltung/Stadtplanung ist für die Durchführung des Flächennutzungsplanverfahrens der Stadt und des Gemeindeverwaltungsverbandes zuständig.

Bebauungspläne rechtskräftig 

Sigmaringen

Aktuelle Beteiligungsverfahren der Stadt Sigmaringen

Aktuell laufen keine Beteiligungsverfahren bei der Stadt Sigmaringen.